Pflegegeld in Polen

Pflegegeld im  Pflegeheim in Polen

Bei einer Unterbringung im Pflegeheim in Polen können Sie weiterhin ihr Pflegegeld erhalten. Wir erklären wie das funktioniert.

Das Pflegegeld

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine Leistung, die von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Die pflegebedürftige Person kann dann selbst entscheiden wie sie das Geld nutzt. Sie kann es z.B. an einen pflegenden Angehörigen als Anerkennung für seine Hilfe weitergeben, oder für die Bezahlung eines Pflegeheimplatzes verwenden.

Die Höhe des Pflegegeldes ist je nach Pflegegrad unterschiedlich. Eine Übersicht finden Sie weiter unten.


Bei der Pflege zu Hause oder bei der teilstationären Pflege ist es möglich zusätzlich zum Pflegegeld noch andere staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, wie z.B. ambulante Pflegesachleistungen. Bei der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim werden keine zusätzlichen Pflegesachleistungen mehr bezahlt. Hier kommt es in Deutschland vielmehr auf Höhe des Eigenanteils an, mehr dazu finden Sie hier. Der Eigenanteil ist für alle pflegedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in einem Pflegeheim gleich. Er unterscheidet sich jedoch von Pflegeheim zu Pflegeheim. Über den Eigenanteil hinaus, müssen Pflegeheimbewohner in Deutschland noch für die Kosten der Verpflegung, Unterbringung und Investitionen selbst aufkommen. Diese Kosten unterscheiden sich ebenfalls von Pflegeheim zu Pflegeheim.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch auf Pflegegeld haben Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben.  Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag an Ihre Pflegeversicherung stellen. Dies kann schriftlich, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt erfolgen. Die Pflegekasse wird nach der erstmaligen Antragstellung einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen schicken, der dann ein Gutachten erstellt und den Pflegegrad bestimmt. Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade.


Haben Sie bereits einen Pflegegrad, so kann es sinnvoll sein bei der Verschlechterung des Zustandes der Pflegebedürftigen Person eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen um damit die steigenden Pflegebedürfnisse abgedeckt werden können. 

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Das Pflegegeld beim Umzug in ein Pflegeheim in Polen

Im Jahr 2012 gab es gute Nachrichten für alle, die im Alter im EU-Ausland leben möchten und Pflege benötigen, denn in diesem Jahr wurde gesetzlich festgeschrieben, dass das Pflegegeld durch die deutsche Pflegeversicherung, an im EU-Ausland lebende Pflegebedürftige weitergezahlt werden muss. Polen gehört seit 2004 ebenfalls der EU an, was den Umzug nach Polen erheblich erleichtert.


Je nach Pflegegrade, ist das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld unterschiedlich, siehe auch Tabelle unten.

Sind Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besser bei einer Unterbringung im Pflegeheim in Polen?


Wenn Sie in einem Seniorenheim oder einer Seniorenresidenz in Polen untergebracht werden, können Sie meistens Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.


Das Pflegegeld wird unabhängig von seinem Verwendungszweck direkt an den Versicherten ausbezahlt, solange der Wohnort des Versicherten sich in einem Mitgliedsstaat der EU befindet und der Versicherte am neuen Wohnort (Polen) keine zum Pflegegeld vergleichbare oder andere finanziellen Leistungen bezieht (z.B. Waisenrente, Sozialhilfe, Gehalt, etc.). Außerdem ist es wichtig, dass Sie außer dem Pflegegeld nur eine deutsche Rente erhalten. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann wird das Pflegegeld auch in Polen in voller Höhe an den Versicherten ausgezahlt.


Bei den Pflegesachleistungen ist es anders, denn deren Höhe wird vom Wohnort bestimmt. Wenn Sie also in einem polnischen Pflegeheim gepflegt werden, dann stehen Ihnen nur die Pflegesachleistungen zu, wie Sie nach polnischem Recht festgelegt sind. Da diese geringer ausfallen als das vergleichbare Pflegegeld empfiehlt es sich das Pflegegeld dem Pflegesachleistungen im polnischen Altenheim vorzuziehen.


Dabei ist es wichtig die zuständige Pflegeversicherung rechtzeitig über Ihren Wohnortswechsel zu informieren.


Gerne informieren wir Sie über die nötigen Schritte bei einer Heimunterbringung im Ausland.



Gibt es auch Fälle, in denen das Pflegegeld im Ausland nicht gezahlt wird?


In speziellen Fällen kann es vorkommen, dass das Pflegegeld gar nicht oder nur eingeschränkt weitergezahlt wird. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn Sie nicht nur in eine Deutsche Rente erhalten, sondern auch Rente aus einem anderen Land beziehen.



Außerdem kann es zu Abweichungen beim Pflegegeld kommen, wenn Sie noch arbeiten.


Ein anderer spezieller Fall könnte eintreten, wenn Sie Anspruch auf soziale oder pflegegeldähnliche Leistungen an Ihrem neuen Wohnort, also Polen, haben.


Ein „gewöhnlicher“ deutscher Rentner, der sein ganzes Leben lang nur in Deutschland gearbeitet hat und in keinem anderen Land Ansprüche auf Sozialleistungen oder ähnliches hat, wird nicht unter diese speziellen Fälle fallen und somit das Pflegegeld beim Umzug in ein polnisches Pflegeheim weiter erhalten. 

PFLEGEGELD IM PFLEGEHEIM POLEN

Anspruch auf Pflegegeld in Polen

Gesetzliche und private Krankenversicherungen müssen laut Gesetz die Weiterzahlung des Pflegegeldes in Polen übernehmen.  Gerne beraten wir Sie zum Pflegegeld und zu allem rund um die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes in Polen.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Pflegegeldes-Sätze der Pflegeversicherung seit 2017:

Pflegegrad Geldleistungen / Monat
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 316,- €
Pflegegrad 3 545,- €
Pflegegrad 4 728,- €
Pflegegrad 5 901,- €


Ab dem 1. Juli 2021 ist geplant, dass das Pflegegeld erhöht werden soll.


Geplante Pflegegeld Erhöhung 2021

Seit 2017 haben sich die Pflegegeldsätze nicht geändert. Nun gibt es einen Entwurf von der Regierung, die Pflegegeldsätze ab dem 1.7.2021 um 5% zu erhöhen. Konkret bedeute dies:

Pflegegrad Pflegegeld bis 30.6.2021 Pflegegeld ab 1.7.2021 Erhöhung des Pflegegeldes
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 331 Euro 15 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 572 Euro 27 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 764 Euro 36 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 946 Euro 45 Euro

Pflegegeldes-Sätze der Pflegeversicherung vor 2017

Der Vollständigkeit halber kann man hier die früheren Pflegegeldsätze nachlesen.

Pflegestufe Leistungen / Monat
Stufe 0 (mit Demenz) 316,- €
Stufe I 316,- €
Stufe I (mit Demenz) 545,- €
Stufe II 545,- €
Stufe II (mit Demenz) 728,- €
Stufe III 728,- €
Stufe III (mit Demenz) 901,- €
Härtefall 901,- €
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