Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Unterbringung in einem Pflegeheim in Polen

  • Wie ist die Qualität der Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim in Polen?

    Allgemein ist die Frage sicherlich schwierig zu beantworten. Wir möchten uns deswegen im Folgenden speziell auf unsere Pflegeheime beziehen.


    In unseren Pflegeheimen arbeitet ein hochqualifiziertes und gut ausgebildetes Personal, das Fachärzte, Krankenschwestern, Altenpfleger, Physio- und Beschäftigungstherapeuten, Psychologen, Logopäden und Hilfskräfte umfasst. Die Fachkräfteausbildung in Polen ist auf einem hohen Niveau und ist mit dem deutschen Bildungssystem vergleichbar.


    Alle Patienten werden regelmäßig von unseren staatlich anerkannten Fachärzten untersucht.


    Regelmäßige Therapien durch Physio- und Ergotherapeuten sind bei uns selbstverständlich und bereits im Preis inbegriffen.


    Außerdem bieten unsere Pflegeheime vielfältige regelmäßige Gruppen Tätigkeiten wie Bastel- und Malstunden, gemeinsames Singen, Spaziergänge und Gruppengymnastik an.


    Schauen Sie auch in unsere ausführliche Leistungsübersicht.

  • Warum sind die Pflegeheime in Polen so günstig?

    Pflegeheime in Polen kosten um ein vielfaches weniger als in Deutschland. Der Preisunterschied resultiert vor allem aus den niedrigen Lohnkosten und Nebenkosten. Während eine Krankenschwester in Deutschland z.B. ein Einstiegsgehalt von ungefähr 1700 EUR hat, bekommt eine Krankenschwester in Polen ca. 400 EUR. Zudem kommt noch, dass Mieten, Wasser, Strom, Nahrungsmittel etc. ebenfalls günstiger sind. So kann man in Polen die gleiche Pflegequalität zu einem viel niedrigeren Preis anbieten.


    Unsere Pflegeheime in Polen bieten den Pflegeberdürftigen aus Deutschland einen Aufenthalt und Pflege auf sehr hohem Niveau und zu sehr günstigen Preisen.


    Mehr zu den Kosten erfahren Sie hier.

  • Bekomme ich weiterhin meine Rente im Pflegeheim in Polen?

    Als deutscher Staatsbürger behalten Sie Ihren Rentenanspruch unabhängig vom Wohnort. Auch falls Sie eine andere EU-Staatsbürgerschaft annehmen/haben sollten, bleibt ihr deutscher Rentenanspruch erhalten. Das gleiche gilt für andere Länder mit denen Deutschland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Bei anderen Staatsangehörigkeiten kann die Rente allerdings gekürzt werden.


    Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen, versteuern Sie Ihre Rente bei einem Aufenthalt im polnischen Pflegeheim weiterhin wie gewohnt in Deutschland. Auslandsrenter reichen Ihre Steuererklärung zentral beim Finanzamt Neubrandenburg ein. Auf der Webseite des Finanzamtes Neubrandenburg finden Sie weitere Informationen zu Rente im Ausland: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/

  • Wie sieht es mit der Frührente aus?

    Bei der Frührente ist es leider komplizierter. Je nach Zeitpunkt des Auswanderns, Dauer der Beitragszahlungen und anderen Faktoren sein, dass die Frührente gekürzt oder sogar ganz gestrichen wird. Um sicher zu sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

  • Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich in Polen lebe?

    Da Polen in der Europäischen Union ist bleibt ihre Krankenversicherung bei einem Wohnortswechsel nach Polen weiterhin bestehen so lange Sie


    • nur eine Rente der deutschen Rentenversicherung erhalten und
    • in Polen (außer dem Pflegegeld) keine weiteren finanziellen Leistungen wie z.B. ein Gehalt, Waisenrente etc. erhalten.

    Um weiter über die deutsche Krankenversicherung versichert zu bleiben, müssen Sie weiterhin Ihre Beiträge an die deutsche Krankenversicherung abführen.


    Bei einem Wohnortswechsel nach Polen gelten dann allerdings die Bestimmungen der polnischen Krankenversicherung für alle Sachleistungen, die Sie als Versicherter in Anspruch nehmen. Zu den Sachleistungen zählen z.B. Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, stationäre Krankenhausbehandlungen, Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln. So kann es sein, dass Sie in Polen andere Leistungen erhalten als in Deutschland.


    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Wohnortswechsel ins polnische Pflegeheim rechtzeitig Ihrer deutschen Krankenversicherung melden müssen. Benutzen Sie hierfür das E121 Formular oder wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse hilft Ihnen auch gerne bei der Klärung der Frage ob Sie die o.g. Bedingung für eine Weiterversicherung über Ihre deutsche Versicherung in Polen erfüllen.


    Weitere Information zur Krankenversicherung im Ausland finden Sie auf der Webseite der www.dvka.de. 

  • Bekomme ich Pflegegeld im Pflegeheim in Polen?

    Ja, denn seit dem 12. Juli 2012 muss die deutsche Pflegeversicherung, Pflegebedürftigen, die im EU-Ausland leben, Pflegegeld zahlen.


    Siehe hierzu unsere Seite Pflegegeld in Polen.

  • Was bedeuten die verschiedenen Pflegestufen?

    Pflegestufen sind ein alter Begriff, der vom Pflegegrad abgelöst wurde. 


    Auf Grundlage eines Pflegegutachtens hatte früher die Pflegekasse Patienten in folgende Pflegestufen einordnen:


    • Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit (Hilfebedarf: 90min/Tag oder mehr)
    • Pflegestufe II - schwere Pflegebedürftigkeit (Hilfebedarf: 180min/Tag oder mehr)
    • Pflegestufe III - schwerste Pflegebedürftigkeit (Hilfebedarf: 300min/Tag oder mehr)

    Darüber hinaus gab es noch eine Sonderregelung für besonders schwer Pflegebedürftige Patienten. Diese zusätzliche Pflegestufe kann als Härtefall oder als Pflegestufe III+ bezeichnet wurden.

  • Warum gibt es die Pflegeversicherung?

    Seit dem 1. Januar 1995 gibt es in Deutschland die sogenannte Pflegeversicherung. Sie wurde eingeführt als die 5. Säule der Sozialversicherung und soll die Versicherten gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern. Diese gesetzliche Pflegeversicherung ist von einer privaten Pflegeversicherung und der Pflegezusatzversicherung zu unterscheiden.


    Pflegebedürftige erhalten je nach Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit und der Art der Pflege unterschiedliche Leistungen.

  • Welche Arten der Unterbringung gibt es in Pflegeheimen?

    Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung in der ältere, pflegebedürftige Menschen entweder ganztätig (vollstationär) oder ausschließlich tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und von ausgebildeten Pflegekräften betreut werden. Die Gründe für eine Unterbringung in einem Pflegeheim sind meistens schwere Erkrankungen oder geistige oder körperliche Behinderungen.

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