Kosten

Kosten für Pflegeheime in Polen

Auf Grund der niedrigen Kosten, können Pflegeheime in Polen eine gute Alternative zu deutschen Pflegeheimen darstellen. Rufen Sie jetzt uns an für eine kostenlose Beratung.

Die Kosten im Pflegeheim in Polen

Mit steigendem Altern kann es passieren, dass sich der gesundheitliche Zustand von einem Menschen derart verändert, dass dieser gepflegt werden muss. Manchmal kann die Pflege von der Familie übernommen werden, aber häufig kann der Pflegebedarf auch die zeitlichen Kapazitäten und Fähigkeiten der Familie übersteigen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine rund um die Uhr Betreuung nötig wird. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim kann schließlich unausweichlich sein.


Ist die Entscheidung für eine Unterbringung im Pflegeheim ein mal gefallen, kommt dann schnell die Frage über die Kosten für einen Pflegeheimplatz. In Deutschland sind diese häufig sehr hoch und übersteigen schnell die finanziellen Mittel von vielen Familien, denn ein Platz in einem deutschen Pflegeheim kostet schnell um die 3000 EUR pro Monat. Das ist eine Summe, die in den allermeisten Fällen von der Rente und dem Pflegegeld nicht gedeckt werden kann.


Häufig wenden sich Menschen an uns, die durch die hohen Kosten für ein Pflegeheim in Deutschland an Ihre Grenzen stoßen und nahezu ihr gesamtes Erspartes für die Pflege von einem geliebten Verwandten ausgegeben haben. In solchen Fällen, kann ein Umzug in ein Pflegeheim in Polen eine gute Lösung darstellen, denn die Qualität der Pflege ist in Polen meistens sehr gut, in vielen Fällen ist sie vergleichbar oder besser als in Deutschland und das bei wesentlich günstigeren Preisen. Je nach Einrichtung, können die Pflegegekosten in Polen um bis zu zwei Drittel günstiger sein als in Deutschland. Dieser Preisunterschied macht Pflegeeinrichtungen in Polen für viele Menschen sehr attraktiv.



Auf dieser Seite finden Sie Informationen über:

  • unsere Preise für die Unterbringung im Pflegeheim in Polen
  • Pflegegeldsätze
  • Häufige Frage zu den Kosten in Polen
  • Beispielhafte Berechnung der Kosten im Pflegeheim in Polen
  • Was im Preis enthalten ist
  • Wofür Sie extra zahlen müssen
  • Warum sind die Preise im Pflegeheim in Polen so günstig?
  • Wie ist die Qualität der Pflege?


Außerdem empfehlen wir Ihnen auch die Lektüre folgender Informationen:

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KOSTEN FÜR EIN PFLEGEHEIM IN POLEN

Kostenloses Beratungsgespräch

Wie Sie sehen ist die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sehr komplex. Was bei einem Umzug nach Polen und den Finanzierungskosten dort beachten müssen können wir am besten in einem persönlichen Gespräch klären.


Unsere Preise in den Pflegeheimen Ad-Finem, Sokolowsko und Mieroszow in Polen

Pflegegrad Kosten / Monat
Pflegegrad 1, 2 und 3 1600,- €
Pflegegrad 4 1700,- €
Pflegegrad 5 1800,- €

Häufige Fragen zu den Kosten im Pflegeheim in Polen

Bekomme ich Pflegegeld im Pflegeheim in Polen?

Die oben aufgeführten Kosten können in der Regel teilweise von der deutschen Pflegekasse übernommen werden, denn seit dem 12. Juli 2012 muss die deutsche Pflegeversicherung, Pflegebedürftigen, die im EU-Ausland leben, Pflegegeld zahlen.


Das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld ist ja nach Pflegestufe unterschiedlich:

Pflegegeldes-Sätze der Pflegeversicherung seit 2017

Pflegegeld bei einer Unterbringung im Pflegeheim in PolenNew Paragraph

Pflegegrad Geldleistungen / Monat
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 316,- €
Pflegegrad 3 545,- €
Pflegegrad 4 728,- €
Pflegegrad 5 901,- €


Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen übernehmen die Weiterzahlung des Pflegegeldes.


Ab dem 1. Juli 2021 wird das Pflegegeld erhöht. Weitere Informationen zu der Pflegereform 2021 finden Sie auf unserer Seite über Pflegegeld in Polen.


Wie sieht eine Beispielrechnung für die Unterbringungskosten im Seniorenheim in Polen aus?


Schauen wir uns an, wie eine Beispielrechnung aussehen könnte. Nehmen wir an die monatliche Rente in Deutschland würde 1000 EUR betragen. Diese kann in Polen voll bezogen werden. Das monatliche Pflegegeld mit Pflegegrad Stufe 4 beträgt laut der Tabelle oberhalb 728 €. Die Kosten für die Unterbringung in Polen würden, bei Pflegegrad 4, 1500 € betragen.



+ 1000 €  Rente
+  728 €  Pflegegeld 2 mit Demenz
- 1600 €  Unterbringungskosten      
=  128 €  bleiben übrig



Es würde in diesem Fall also noch ein Rest von 228 € pro Monat übrigbleiben. Geld, das man z.B. dafür benutzen könnte um die Reisekosten für Besuche in Polen abzudecken.


Wie Sie sehen ist es bei einer Unterbringung in Polen häufig möglich die Kosten durch die Rente und das Pflegegeld ganz zu decken. In Deutschland ist dies leider oft sehr schwierig und man muss monatlich oben draufzahlen und z.B. das eigene Ersparte dafür ausgeben.

 

Was ist im Preis für das Pflegeheim in Polen enthalten?


Welche Leistungen sind in den o.g. monatlichen Unterbringungskosten enthalten?

  • Verpflegung
  • Reinigung
  • Wäscheservice
  • Nutzung der vorhandenen Gemeinschaftsräume
  • Freizeitgestaltung (Bastelstunde, Singen, Malen, Spaziergänge, Gruppengymnastik, ...)
  • gemeinsame Feierlichkeiten (Geburtstage, Tanzabende, Weihnachten, Neujahr, etc.)
  • Unterstützung in allen persönlichen Angelegenheiten durch die Verwaltungsmitarbeiter
  • Sprechstunden mit Ärzten
  • Rund um die Uhr Betreuung
  • Körperpflege


Weitere medizinisch notwendige Leistungen und Therapieangebote können je nach Einschätzung des Arztes mit im Grundpreis inbegriffen sein, z.B.

  • Betreuung durch einen klinischen Psychologen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Spezielle Therapien für Parkinson Patienten
  • Übungen zur Gedächtnisverbesserung
  • Logotherapie
  • Bewegungstherapie
  • ….


Eine detaillierte Auflistung finden Sie hier.



Wofür fallen extra Kosten im polnischen Pflegeheim an?


Oft müssen Sie die Kosten für Medikamente, Windeln, Kompressen, Binden und ähnliche Pflegeartikel in Polen selbst bezahlen. Während Pflegeartikel i.d.R. nicht von polnischen Krankenkassen übernommen werden, werden die Kosten für viele Medikamente jedoch von polnischen Krankenkassen erstattet. Gerne hilft Ihnen das Pflegeheim in Polen beim Einreichen der nötigen Unterlagen. Erfreulich ist hierbei außerdem, dass die Kosten für Medikamente in Polen oft viel niedriger sind als in Deutschland.



Warum sind die Kosten / Preise für Pflegeheime in Polen so niedrig?


Pflegeheime in Polen kosten um ein Vielfaches weniger als in Deutschland. Der Preisunterschied resultiert aus verschiedenen Faktoren. Selbst zwischen Altenheimen innerhalb von Deutschland werden Sie schnell Preisunterschiede von 1000 EUR pro Monat und mehr finden.


Die Lage z.B. kann eine Rolle spielen. Mietpreise in der Stadt können um ein Vielfaches teurer sein als auf dem Land. Außerdem kann die Nähe zu anderen attraktiven Gegenden, wie z.B. einen Strand oder einen See, den Preis beeinflussen. Die Größe des Zimmers und die Einrichtung spielen ebenfalls eine Rolle. Die Ausstattung des Pflegeheims selbst auch wichtig. Modernere Einrichtungen, größere Gartenanlagen oder attraktivere Gemeinschaftsräume verursachen natürlich mehr Kosten. Auch die Anzahl und das Niveau der angebotenen Leistungen, von der Freizeit bis zur Gesundheit, schlagen sich im Preis nieder.


Die Pflegestufen beeinflussen auch den Preis, denn eine Person mit einer höheren Pflegestufe, wird mehr Pflege und Betreuung benötigen, als eine Person mit einer niedrigeren Pflegestufe. Glücklicherweise wird dieser Preisunterschied auch beim Pflegegeld berücksichtigt.


Lohnkosten in Polen

Polen hat vor allem auch den Vorteil von niedrigeren Lohnkosten und Lohnnebenkosten. Während eine Krankenschwester in Deutschland zwischen 2000 € und 3800 € in der Privatwirtschaft verdient, bekommt eine Krankenschwester in Polen laut medonet.pl ca. 1200 €. Schaut man sich die Durchschnittslöhne im Allgemeinen an, so sieht man auf statista für 2019 in Deutschland ein Bruttogehalt von 3994 € und in Polen lediglich 1890 € laut salaryexplorer.com. Einrichtungen in Polen können also qualifiziertes Personal günstiger einstellen als vergleichbare Einrichtungen in Deutschland.


Lebenshaltungskosten in Polen

Zudem kommt noch, dass die Lebenshaltungskosten (Wasser, Strom, Nahrungsmittel etc.) in Polen ca. 40% unter dem Niveau von Deutschland liegen. Mieten z.B. sind 40% günstiger als in Deutschland, Lebensmittel liegen 38% unter Deutschen Niveau, usw. So haben Seniorenheime natürlich auch bei der Verpflegung, Unterbringung etc. einen Kostenvorteil. Insgesamt kann man deswegen in Polen die gleiche Pflegequalität zu einem viel niedrigeren Preis anbieten.

 

Leidet die Qualität unter dem niedrigeren Preis?


Hier können wir Sie beruhigen. Dadurch dass fast alles in Polen weniger kostet, aber vor allem die Löhne und Gehälter, haben polnische Pflegeheime oft einen viel besseren Schlüssel von Pflegekräften zu Bewohnern. Wir haben jetzt schon häufig die Erfahrung gemacht, dass Bewohner, die vorher in einem deutschen Altenheim untergebracht waren, und dann in eines unserer Seniorenheime wechseln, plötzlich wieder aktiver werden und sich ihre Symptome verbessern. Wir glauben, dass das mit der verbesserten Pflege und vermehrten Aktivitäten in unseren Altersheimen zu tun hat.


Unsere Pflegeheime in Polen bieten den Pflegeberdürftigen aus Deutschland einen Aufenthalt und Pflege auf sehr hohem Niveau und zu sehr günstigen Preisen.


Grundsätzliches zur Finanzierung einer Unterbringung im Pflegeheim

Beantragung des Pflegegrades


Grundsätzlich ist es so: Erfordert jemand in Deutschland Pflege, muss dies zuerst ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) oder Ihrer privaten Pflegeversicherung feststellen. Wenn dies positiv beschieden und ein Pflegegrad festgelegt wird, dann erhält der Pflegebedürftige einen Zuschuss zu den Pflegekosten von der Pflegeversicherung.

Dieser Zuschuss unterscheidet sich je nach Pflegegrad. Er richtet sich danach wie viel Hilfe der Pflegebedürftige benötigt. Pflegegrad 1 hat nur einen niedrigen Zuschuss und der Eigenanteil ist höher als bei anderen Pflegegraden. Dies wurde vom Gesetzgeber extra so gewählt, damit Menschen mit Pflegegrad 1 ambulant zu Hause gepflegt werden.

 

Kosten für ein Altenheim und der Eigenanteil


Ab Pflegegrad 2 zahlt man einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Das heißt, dass jeder Heimbewohner unabhängig von seinem Pflegegrad den gleichen Anteil zu den Pflegekosten zahlt. Dessen ungeachtet kann es trotzdem sinnvoll sein eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen, nämlich dann, wenn die Pflegebedürftigkeit steigt und mehr Leistungen für den Altenheimbewohner erbracht werden müssen. Dies erfolgt über die Pflegekasse, welche einen Besuch von einem Gutachter veranlasst, der den Hilfebedarf und den Zustand des Pflegebedürftigen prüft.


Der Zuschuss der Pflegeversicherung reicht für die Deckung der Kosten aber nicht aus, denn die Kosten für einen Heimplatz in Deutschland sind immer höher als die Leistungen der Versicherung. Den Rest, den man als Eigenanteil bezeichnet, muss der Pflegebedürftige selbst berappen. Im Regelfall wird hierfür die Rente des Pflegebedürftigen verwendet. Nur ein „Taschengeld“ in Höhe von 109,80 EUR darf der Bewohner behalten.


Bei einer Online-Recherche findet man schnell heraus, dass die monatlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland schnell bei 3000 Euro liegen können (Stand 2020). Der Eigenanteil ist dabei unterschiedlich von Heim zu Heim. Die Deutsche Seniorenstift Gesellschaft hat z.B. vorgerechnet, dass dieser bei bei 2.300 Euro pro Monat liegen kann. Dabei lag die Standardrente in Deutschland in 2019 laut der Deutschen Rentenversicherung bei nur 1.487 Euro im Westen und 1.435 Euro im Osten. Es wir schnell klar, dass die Rente bei den meisten Menschen für die Deckung der Altenheimkosten nicht ausreichen wird.

 

Wenn die Rente nicht reicht um die Kosten für ein Pflegeheim zu decken


Deckt die Rente die Kosten für einen Pflegeheimplatz nicht, dann muss das Vermögen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung eingesetzt werden. Zum Vermögen gehören, z.B.

  •  Guthaben auf Bankkonten und Bargeld
  •  Börsenpapiere
  • Immobilien und Grundstücke
  • Versicherungen wie Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
  • Kraftfahrzeug, wertvolle Möbel oder Kunstgegenstände und Schmuck

Der Partner muss bei den Pflegekosten mithelfen

Laut BGB § 1360 Abs 1 Satz 1 sind


Die Ehegatten […] einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.

Der sogenannte "Partnerunterhalt" bedeutet, dass der Ehepartner durch sein eigenes Einkommen und Vermögen dem pflegebedürftigen Ehepartner helfen und sich an den Pflegeheimkosten beteiligen muss. Der Ehepartner wird finanziell herangezogen bevor Sozialleistungen beantragt werden können.

Dies bringt in der Praxis viele Ehegatten in schwierige Situationen. Auf Grund der hohen Unterbringungskosten in Seniorenheimen, bleibt vielen kaum noch Geld für sich selbst. Dabei besteht das Sozialamt da rauf, dass eigene Vermögenswerte aufgebraucht werden, bevor Sozialleistungen bewilligt werden können.


Das Schonvermögen

Nur ein Schonvermögen in Höhe von je 5.000 Euro stehen dem Pflegebedürftigen und dem Ehegatten zu (Stand: Jahr 2020).

Sozialleistungen werden nur dann ausbezahlt, wenn das Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht wurde. Bei der Antragstellung auf Sozialleistungen muss der Partner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.

Die selbstgenutzte Immobilie ist ein besonderer Teil des Schonvermögens. Besitzt der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner eine Immobilie und wohnt mindestens einer von beiden in Derselben, so ist sie Teil des Schonvermögens. Jedoch nur dann, wenn die Größe der Immobilie “angemessen” ist. Ist die Immobilie zu groß, dann muss sie vor einer erfolgreichen Beantragung von Sozialleistungen mit “verbraucht” werden. Sollten beide Ehepartner aus der Immobilie ausziehen, so muss sie ebenfalls zur Finanzierung der Pflegeheimplatzkosten herangezogen werden.

Ein Verkauf des eignen Heimes ist für die meisten schmerzhaft. Bevor Betroffene dies tun, erwägen sie häufig die Unterbringung in einem Altenheim in Polen, wo die Kosten für Seniorenheime weitaus niedriger sind als in Deutschland.

 

Der Elternunterhalt

Der Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern, ihre Eltern aus eigenen finanziellen Mitteln zu versorgen. Der Elternunterhalt ist im BGB § 1601 ff geregelt. In 2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlastet und müssen ihre Eltern nur dann bei den Pflegeheimkosten unterstützten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Ist das Einkommen geringer, dann übernimmt das Sozialamt die Kosten. Bevor dies geschieht, müssen allerdings auch hier die Kinder vorher ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.

 

Pflegeheim in Polen

Eine Lösung bei unzureichenden finanziellen Mittel kann, wie oben beschrieben, eine Unterbringung in einem Altenheim in Polen sein.


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